Das Betreiben einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens sowie die Aufstellung von Geldspielgeräten stellt ein erlaubnispflichtiges Gewerbe dar. Hier ist, je nach Betriebsart, neben der bau- und gewerberechtlichen Genehmigung auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese können Sie auf der rechten Seite unter „eService“ beantragen.
Glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Paragraf 24 Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Verbindung mit Artikel 10 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages (§ 24 GlüStV 2021 i.V.m. Art. 10 AGGlüStV)
Öffentliche Glücksspiele dürfen gemäß Paragraf 4, Absatz 1, Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), nur mit Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 verfolgt unter anderem folgende Ziele:
- Vorbeugung und Bekämpfung der Spielsucht,
- Verhinderung der Entstehung eines Glücksspiel-Schwarzmarktes,
- Lenkung des Spieltriebes in geordnete und überwachte Bahnen,
- Jugend- und Spielerschutz,
- Betrugsprävention und
- Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten.
Die Glücksspielaufsichtsbehörden haben den gesetzlichen Auftrag, die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen und darauf hinzuwirken, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu können sie im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches die erforderlichen Anordnungen für den Einzelfall treffen.
Die Unterlagen, die für die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis notwendig sind, finden Sie rechts im Bereich der Downloadfunktion.
Die dort aufgeführten Erklärungen müssen unterschrieben und am Ende des Online-Antrags bei den „Unterlagen“ hochgeladen werden.
Bei der Prüfung des Erlaubnisantrages wird die Zuverlässigkeit der betreibenden Person kontrolliert und nachvollzogen, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Maßnahmen des Sozialkonzepts umgesetzt werden.
Weitere Genehmigungen bleiben von der glücksspielrechtlichen Genehmigung unberührt.
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