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Klicken Sie auf das Bild, um zum Online-Dienst zu gelangen. Grafik: Sadi
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Wer sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, sich zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, hat einen Einbürgerungsanspruch. Die meisten Kinder von Eltern mit Daueraufenthalt in Deutschland werden mit der Geburt automatisch auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Neben der persönlichen Vorsprache im Bürgeramt besteht auch die Möglichkeit, die Einbürgerung online vorzunehmen. Für den Dienst ist eine BayernID erforderlich.
Einbürgerung hier online beantragen
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