Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde

Die Aufgaben der Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde der Stadt Fürth umfassen beim Staatsangehörigkeitsrechts insbesondere die Entscheidung über Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und die Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit. Im Bereich des Namensänderungsrechts entscheidet die Behörde über Anträge auf öffentlich-rechtliche Namensänderung aus wichtigem Grund.

Ämtergebäude Süd

Das Ämtergebäude Süd von der Schwabacher Straße aus fotofrafiert.

Öffnungszeiten

Die Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Diese ist per E-Mail unter [email protected] sowie während der telefonischen Sprechzeiten montags von 8 bis 12.30 Uhr unter (0911) 974-2358 möglich.

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-2358

(0911) 974-2359

staatnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de

Webseite

Hinweis zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße, vor dem Hintereingang). Um den Aufzug zu bedienen, muss bei der Pforte bzw. dem Sicherheitsdienst angerufen werden (Telefonnummer steht am Aufzug).

Schwerbehinderte Personen bzw. ihre Begleitpersonen können auch direkt mit dem Auto bis zum Aufzug vorfahren. Hier befinden sich Behindertenparkplätze. Dafür müssen sie die Schranke des Parkhauses durchfahren und ein Ticket lösen. Im Vorzimmer können sie dann das Einfahrtticket vorzeigen und erhalten dafür ein "kostenloses Ausfahrtticket".

Barrierefreies WC: Barrierefreies WC im Erdgeschoss im Eingangsbereich (Zugang mit Euroschlüssel)

Behinderten-Parkplätze: Behindertenparkplätze nahe des Aufzugs im Hof. Zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße.

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