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17.12.2010 - Stadtnachricht

Eigenbetriebsverordnung Stadtentwässerung

Der Stadtrat der Stadt Fürth hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2010 den Jahresabschluss des Stadtentwässerungsbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2006 festgestellt und Folgendes beschlossen:

Der Jahresabschluss des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth zum 31. Dezember 2006 wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von 174 907 046,27 Euro festgestellt.

Der Jahresüberschuss 2006 in Höhe von 5 515 939,03 Euro wird zur Verlusttilgung des Vorjahres (1 668 990,69 Euro) verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 3 846 948,34 Euro wird nach Verrechnung mit der an die Stadt geleisteten Vorabausschüttung in Höhe von 6 000 000,00 Euro und den offenen Forderungen des StEF gegenüber der Stadt an die Stadt ausgeschüttet.

Die Werkleitung wird entlastet.

Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH geprüft. Diese erteilte folgenden eingeschränkten Bestätigungsvermerk:

Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 in der geprüften Form abschließend vom Rat der Stadt Fürth festgestellt wird, erteilen wir den nachstehenden eingeschränkten Bestätigungsvermerk:

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth, Fürth, für das Wirtschaftjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 GO i. V. m. § 7 KommPrV Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch  den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt: Wesentliche Buchungen erfolgten zunächst während des Wirtschaftsjahres 2006 nicht zeitnah und geordnet; diese wurden teilweise erst im Jahre 2008 nachgeholt oder berichtigt. Gegen die gesetzliche Bilanzaufstellungspflicht des § 25 Abs. 1 Satz 1 EBV Bay wurde verstoßen, weil der Jahresabschluss 2005 und der Lagebericht (§ 24 Satz 1 EBV Bay) nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres, sondern erst im Mai 2009 abgeschlossen wurde und damit der Jahresabschluss und der Lagebericht nicht innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt wurden.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Organisation des Rechnungswesens weiter verbessert werden muss.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.
Krefeld, den 12. Juni 2009
Dr. Heilmaier & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerprüfungsgesellschaft
Gez. Bender
Dipl-Kfm. Bender
Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 27. Dezember 2010 bis 7. Januar 2011 zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8  bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr) im Technischen Rathaus, Hirschenstraße 2, Zimmer 118 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

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