Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die sogenannten Abwassergebühren setzten sich in Fürth im Wesentlichen aus den Kosten für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die Kanalisation zusammen. Da sich die Stadtverwaltung dem Prinzip Schwammstadt verpflichtet sieht, können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Gebühren reduzieren, wenn sie Maßnahmen wie die Anlage von Gründächern oder den Einbau von Zisternen ergreifen. Zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühren kann in solchen Fällen die Online-Anwendung oben genutzt werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
- Entwässerungs-Gebührensatzung der Stadt Fürth
Die Satzung regelt unter anderem die Höhe der Kosten für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die Kanalisation.
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
- Trink- und Abwasseranlage; Beantragung einer Härtefallförderung (BayernPortal)
- Abwasserentsorgung; Durchführung
- Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses
- Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
- Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Stand: 30.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.05.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Stadtentwässerung Fürth
Erlanger Straße 10590765 Fürth
Seite teilen: