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Abfallrecht


An die ordnungsgemäße Entsorgung vor allem betrieblicher Abfälle werden seitens des Gesetzgebers eine Reihe von Anforderungen gestellt. Hierzu zählen die Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen von gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen von Abfällen, Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, die Vergabe von Erzeuger- Beförderer- Händler- und Maklernummern, die Entgegennahme der Anzeigen von Erstaufbringungsflächen, die Prüfung von Klärschlammaufbringungen auf landwirtschaftlichen Flächen sowie die Erteilung von Gestattungen zur Bestellung von nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten bzw. Abfallbeauftragten für Konzerne.

Alle Informationen zum Thema Entsorgung finden Sie unter fuerth.de/abfallwirtschaft.


Die Gewerbeabfallverordnung legt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen diverse Pflichten zur Trennung sowie auch Dokumentationspflichten fest. Gewerbeabfallverordnung
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