Abfall; Entsorgung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
- Sperrmüll: Abholung beantragen
- Bestandsänderung der Abfallbehälter
- Beantragung einer Nachbarschaftstonne
- Antrag zur Abfallentsorgung bzw. Abfallbehälter bei Eigentums- und Verwalterwechsel
- Antrag zur Abfallentsorgung bzw. Abfallbehälter für Neubau
- Kontaktänderung bei Abfallbehältern und Mülltonnen
- Defekte und vermisste Abfallbehälter melden
- Antrag auf Bestätigung der Eigenkompostierung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Bitte beachten: Die Beantragung der Reduzierung auf die neue 60-Liter-Tonne ist erst ab 2. Dezember möglich.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Abholung von Sperrmüll.
Für die Beantragung von verschiedenen Leistungen rund um die Abfallentsorgung finden Sie hier die entsprechenden Onlineanträge wie zum Beispiel für
- Antrag zur Abholung von Sperrmüll
- Antrag Abfallbehälter Bestandsveränderung
- Antrag Abfallbehälter Eigentumswechsel
- Neubeantragung eines Abfallbehälters bei einem Neubau
- Antrag auf Nutzung einer Nachbarschaftstonne
- Änderung von Kontaktdaten wie Anschrift, Telefon, E-Mail
- Meldung von Diebstahl, Verlust oder defekten Abfallbehältern und Mülltonnen
Fragen beantwortet in Fürth das Amt für Abfallwirtschaft.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die Nutzung des Online-Service ist kostenfrei.
Die Gebühren für die Abfallentsorgung ergeben sich aus der entsprechenden Satzung der Abfallwirtschaft.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Abfallgebühren und die Preise für die Entsorgung an den Entsorgungsanlagen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wichtige Hinweise für die Nutzung der Online-Bestandsänderung der Abfallbehälter
Persönliche Voraussetzungen
- Eigentümerin, Eigentümer eines bebauten Grundstückes,
- auf sonstige Weise zum Besitz des Grundstückes berechtigt (z. B. erbbauberechtigt, Wohnungs- und Teileigentümerin, Wohnungs- und Teileigentümer, dauerwohn- und -nutzungsberechtigt im Sinne des Wohneigentumsrechts, Nießbraucherin und Nießbraucher)
- Eigentümerin, Eigentümer eines Objekts oder
- zustellungsberechtigte Person für das Objekt
Örtliche Voraussetzung
- das Grundstück befindet sich im Stadtgebiet Fürth
Technische Voraussetzung
- persönliche Zugangscode und Passwort
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth.
Hinweis für Gewerbe:
Neue Sondervereinbarungen für Gewerbebetriebe können nicht mehr abgeschlossen werden.
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r Mülltonnen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer, dieser kann die entsprechenden Mülltonnen beantragen.
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
- Abfallwirtschaftssatzung
Satzung über die städtische Abfallwirtschaft - Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft
Satzung für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft
Stand: 15.05.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 26.09.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Amt für Abfallwirtschaft
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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