Das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Merkblatt erstellt, das die Regelungen für den Feld- und Waldwegebau zusammenfasst und auf die wichtigsten rechtlichen Vorschriften für die Verwendung von Bauschutt oder Recyclingbaustoffen hinweist. Die Bestimmungen gelten für Grundstückseigentümer, die für die Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftliche Flächen solche Wege angelegt haben und sie betreuen.
Das Infoblatt kann im rechten Bereich dieser Seite angesehen und heruntergeladen werden kann.
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