Ausschnitt Stadtplan mit dem entsprechenden Areal

Siedlungserweiterung westlich Magnolienweg, Fürth – Burgfarrnbach

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 438a “Westlich Magnolienweg” nebst Änderung Nr. 2017.16 des wirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan.

Projektbeschreibung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 438a “Westlich Magnolienweg” nebst Änderung Nr. 2017.16 des wirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Mit Stadtratsbeschluss vom 27. September 2017 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 438a “Westlich Magnolienweg” sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 2017.16 förmlich eingeleitet. Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist die Schaffung eines kleinteiligen Einfamilienhausgebiets, das sich an der bestehenden Struktur am Magnolienweg orientiert. Darüber hinaus sind auch Mehrfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte gemäß den Vorgaben des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien vorgesehen.

Da die geplante Nutzung nicht mit den Darstellungen des bestehenden Flächennutzungsplans übereinstimmt, ist dieser im Rahmen eines Parallelverfahrens gemäß § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend anzupassen.

Das Plangebiet umfasst eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich der Würzburger Straße. Es liegt zwischen dem bestehenden Wohngebiet am Magnolienweg im Osten und den Sportanlagen des Baseballclubs Fürth Pirates e.V. im Westen. Die letzten bestehenden Wohnhäuser befinden sich entlang des Magnolienwegs. Mit der geplanten Bebauung wird der bestehende Siedlungsraum in westlicher Richtung erweitert.

Im Hinblick auf die Energieversorgung setzt das Vorhaben auf nachhaltige Lösungen: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine klimafreundliche Heizungs- und Warmwasserversorgung durch Nutzung von Agrothermie vorgesehen. Die geothermische Energie wird dabei durch den örtlichen Energiedienstleister bereitgestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 7. Dezember 2020 bis zum 11. Januar 2021 statt. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und um Stellungnahme gebeten (§ 4a Abs. 2 BauGB). Im Rahmen dieser Beteiligung gingen zahlreiche Rückmeldungen ein, insbesondere zu umweltrelevanten Themen – unter anderem vom Wasserwirtschaftsamt sowie vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz. Die relevanten Anregungen wurden in den Bebauungsplan sowie in die zugehörigen Begründungen übernommen.

Am 14. Mai 2025 hat der Bau- und Werkausschuss die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 438a sowie der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2017.16 – jeweils mit Begründung und Umweltbericht einschließlich Anlagen – gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, ebenso die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Dienststellen nach § 4 Abs. 2 BauGB.
 

Im Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 438a benannte Gesetze, Normen (insbesondere DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können während der allgemeinen Dienststunden des Stadtplanungsamtes, Abteilung Bauleitplanung und Städtebauliche Gestaltung im Technischen Rathaus der Stadt Fürth, Hirschenstraße 2, Ebene 2.2, eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”, das den Verfahrensunterlagen beigefügt ist.

Unterlagen