
© Stadtplanungsamt
Siedlungserweiterung westlich Magnolienweg, Fürth – Burgfarrnbach
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 438a “Westlich Magnolienweg” nebst Änderung Nr. 2017.16 des wirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan.
Projektbeschreibung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 438a “Westlich Magnolienweg” nebst Änderung Nr. 2017.16 des wirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Mit Stadtratsbeschluss vom 27. September 2017 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 438a “Westlich Magnolienweg” sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 2017.16 förmlich eingeleitet. Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist die Schaffung eines kleinteiligen Einfamilienhausgebiets, das sich an der bestehenden Struktur am Magnolienweg orientiert. Darüber hinaus sind auch Mehrfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte gemäß den Vorgaben des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien vorgesehen.
Da die geplante Nutzung nicht mit den Darstellungen des bestehenden Flächennutzungsplans übereinstimmt, ist dieser im Rahmen eines Parallelverfahrens gemäß § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend anzupassen.
Das Plangebiet umfasst eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich der Würzburger Straße. Es liegt zwischen dem bestehenden Wohngebiet am Magnolienweg im Osten und den Sportanlagen des Baseballclubs Fürth Pirates e.V. im Westen. Die letzten bestehenden Wohnhäuser befinden sich entlang des Magnolienwegs. Mit der geplanten Bebauung wird der bestehende Siedlungsraum in westlicher Richtung erweitert.
Im Hinblick auf die Energieversorgung setzt das Vorhaben auf nachhaltige Lösungen: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine klimafreundliche Heizungs- und Warmwasserversorgung durch Nutzung von Agrothermie vorgesehen. Die geothermische Energie wird dabei durch den örtlichen Energiedienstleister bereitgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 7. Dezember 2020 bis zum 11. Januar 2021 statt. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und um Stellungnahme gebeten (§ 4a Abs. 2 BauGB). Im Rahmen dieser Beteiligung gingen zahlreiche Rückmeldungen ein, insbesondere zu umweltrelevanten Themen – unter anderem vom Wasserwirtschaftsamt sowie vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz. Die relevanten Anregungen wurden in den Bebauungsplan sowie in die zugehörigen Begründungen übernommen.
Am 14. Mai 2025 hat der Bau- und Werkausschuss die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 438a sowie der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2017.16 – jeweils mit Begründung und Umweltbericht einschließlich Anlagen – gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, ebenso die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Dienststellen nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt am Donnerstag, 12. Juni und endet am Freitag, 11. Juli 2025.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch an spa.plb übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. @ fuerth .de
Die Entwürfe zum / zur Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 438a und Flächennutzungsplanänderung Nr. 2017.16, jeweils mit Begründung und Umweltbericht sowie die mit dem Bebauungsplanverfahren verbundenen Fachgutachten und die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen abgegebenen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen können im oben angegebenen Zeitraum auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Zusätzlich können die Verfahrensunterlagen eingesehen werden:
Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus
Hirschenstraße 2, II. Stock (Ebene 2.2)
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 10 bis 12 Uhr
In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch werden durch das Stadtplanungsamt auch Auskünfte erteilt.
Gesonderte Termine können telefonisch unter (0911) 974 - 3317 (Durchwahl) vereinbart werden.
Umweltberichte mit Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter
Schalltechnische Untersuchungen zu Straßen- und Schienenverkehrslärm, zu Sportlärm, zu verkehrlichen Auswirkungen durch das Plangebiet auf die bestehende, östlich gelegene Wohnbebauung sowie landwirtschaftliche Nutzungen
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Orientierende Bodenuntersuchungen und Versickerungsversuche
Versickerungsanlage, ergänzende Untersuchungen
Plausibilitätsprüfung der Versickerungsplanung
Erweiterte Plausibilitätsprüfung Versickerungsplanung, Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
Überrechnung der Versickerungsmulden für öffentliche Straßen
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu den Schutzgütern Fläche (Freifläche, Ausdehnung Siedlungsraum, Bedarfsprüfung neue Siedlungsflächen für Wohnen, Versiegelung), Boden (Bodenspeicher, Bodenschutz, Produktionsfläche), Wasser (Grund- und Oberflächenwasser einschließlich Starkregen, Wasserhaushalt und Versickerung), Klima/Luft (Klimaschutz und Klimaanpassung, Kleinklima, Trockenheit, Luftqualität), Tiere und Pflanzen (Arten, Lebensraum, Ruhe, Verdrängung), Mensch (Erholung, Immissionen, Gefahrenabwehr/Hilfe im Brandfall, Versorgung), Landschaft (Ackerland, Schutzgebiete, Vernetzung) und Kultur- und Sachgüter (Denkmäler, Kulturlandschaft)
- Regierung von Mittelfranken vom 20. Januar 2021 zum Schutzgut Fläche, Tiere und Pflanzen und Landschaft
- Regionsbeauftragter für die Region Nürnberg bei der Regierung von Mittelfranken vom 14. Januar 2021 mit Planungsverband Region Nürnberg vom 22. Januar 2021 zum Schutzgut Fläche
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 21. Dezember 2020 zum Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft und Mensch
- Landratsamt Fürth, Abteilung Gesundheitsamt vom 21. Dezember 2020 zum Schutzgut Boden, Wasser und Mensch
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth vom 16. Dezember 2020 zum Schutzgut Boden, Tiere und Pflanzen, Mensch und Kultur- und Sachgüter
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 15. Dezember 2020 zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn vom 15. Dezember 2020 zum Schutzgut Wasser und Mensch
- Pflegschaft für öffentliche Anlagen vom 10. Januar und 22. Januar 2021 zum Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft und Kultur- und Sachgüter
- Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vom 23. Dezember 2020 und 11. Januar 2021 zum Schutzgut Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch
- BUND Naturschutz in Bayern e.V. vom 11. Januar 2021 zum Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft und Kultur- und Sachgüter
- Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. vom 23. Dezember 2020 zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, Landschaft
- Landesjagdverband Bayern, Jägerschaft Fürth Stadt und Land e.V. vom 21. Dezember 2020 zum Schutzgut Fläche, Tiere und Pflanzen
- Amt für Brand- und Katastrophenschutz vom 7. Dezember 2020 und 10. Dezember 2020 zum Schutzgut Mensch
- Grünflächenamt vom 13. Januar 2021 zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und Landschaft
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vom 11. Januar 2021 zum Schutzgut Mensch
- Tiefbauamt vom 22. Januar 2021 zum Schutzgut Wasser und Mensch
- Bauaufsicht und Untere Denkmalschutzbehörde vom 4. Januar 2021 zum Schutzgut Mensch und Kultur- und sonstige Sachgüter.
Im Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 438a benannte Gesetze, Normen (insbesondere DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können während der allgemeinen Dienststunden des Stadtplanungsamtes, Abteilung Bauleitplanung und Städtebauliche Gestaltung im Technischen Rathaus der Stadt Fürth, Hirschenstraße 2, Ebene 2.2, eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”, das den Verfahrensunterlagen beigefügt ist.
Unterlagen
Fristen
Vom 12. Juni bis 11. Juli besteht die Möglichkeit, zu den Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme abzugeben.
Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, beispielsweise per E-Mail, per Post oder während der Dienststunden vor Ort zur Niederschrift.