Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

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Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 09.12.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand: 03.03.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Sachgebietsleitung Wohngeldbehörde

(0911) 974-1773

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Wohngeld Buchstabenbereich A, I, J und X

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(0911) 974-1757

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Wohngeld Buchstabenbereich F, L, N und Y

(0911) 974-1959

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Stadt Fürth - Wohngeldbehörde

Königsplatz 2
90762 Fürth

(0911) 974-1761

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