Sozialpass und Familienpass; Beantragung
Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.
Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Fürth-Pass
In der Kleeblattstadt gibt es als Sozial- oder Familenpass den Fürth-Pass, mit dem Berechtigte in bestimmten öffentlichen und privaten Einrichtungen Nachlässe auf Eintrittspreise, Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren erhalten. Ihn erhalten Bürgerinnen und Bürger, die in der Kleeblattstadt gemeldet sind und die:
- laufend Leistungen des Jobcenters Fürth (Arbeitslosengeld II) beziehen, bei der Bürgerinformation.
- Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, beim Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten.
- keine der vorgenannten Sozialleistungen, jedoch wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Kindertageseinrichtungen), bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Stand: 24.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 08.11.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten
Königsplatz 290762 Fürth
Stadt Fürth - Bürgerinformation
Königstraße 8690762 Fürth
Stadt Fürth - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Königsplatz 290762 Fürth
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