Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.

Stand: 01.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth

Königstraße 88
90762 Fürth

(0911) 974-0

Weitere Informationen

Seite teilen: