Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme

Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Stand: 07.04.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand: 29.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-1485

Weitere Informationen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Winzererstr. 9
80797 München

+49 89 1261-01

Webseite

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

+49 981 53-0

Webseite

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