Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Informationen zur Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung, zur Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre und zur Beantragung der Änderung der Anschrift und des Wohnortes auf dem Personalausweis, Reisepass und der eID-Karte finden Sie in den Leistungsbeschreibungen unter „Verwandte Themen“.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
An-, Ab- und Ummeldungen sind in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd) und Nord (Stadeln) möglich. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei direkt auf das Melderegister zugreifen, können Sie durch persönliche Vorsprache diese Angelegenheiten mit dem für Sie geringsten Aufwand erledigen.
Anmeldung in Fürth
Für Neubürgerinnen und Neubürger, die zuziehen, besteht laut Paragraph 17 des Bundesmeldegesetzes die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung in Fürth anzumelden. Wenn Sie dies bei einem Ämtergang erledigen und die Änderungen gleich in Ihr Ausweis- bzw. Passdokument eintragen lassen möchten, ist dies in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd) und Nord (Stadeln) möglich. Um Ihnen diesen Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie vorher einen Termin online vereinbaren.
Für die Wohnsitz-Anmeldung benötigen Sie das Formluar zur Wohnungsgeberbestätigung für Mieter und Eigentümer, das Sie gegebenfalls zu dem vereinbarten Präsenztermin mitbringen müssen. Bitte beachten Sie die Hinweise im Formular und lesen Sie dieses aufmerksam durch.
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen oder Schlafen benutzt).
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Notwendige Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung
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Bei Anmeldung Wohnungsgeberbestätigung für Mieter oder Eigentümer - HIER gehts zum Formular Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Formular und lesen Sie dieses aufmerksam durch.
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Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein - bei der Meldebehörde erhältlich)
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Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in Personalausweis und Reisepass) aller anzumeldenden Personen
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eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
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Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal
(weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage") -
Ggf. eine (formlose) Vollmacht für die gemeinsame Anmeldung weiterer Personen bei der persönlichen Vorsprache. (Eine Vollmacht wird nicht benötigt für die gemeinsame Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern nach dem LPartG und/oder Familienangehörigen.)
Sie müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden. Die Anmeldung können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder elektronisch über das Internet durchführen:
1. Persönliche Anmeldung
Für die persönliche Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vor Ort vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
2. Elektronische Anmeldung
Hinweis: Die Anmeldung ist derzeit deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürgern mit eID-Karte möglich; die Anmeldung von Drittstaatsangehörigen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch in Planung.
- Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung identifizieren Sie sich zunächst im Online-Dienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mittels Personalausweis oder als (nichtdeutscher) EU-Bürger mittels eID-Karte.
- Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die unter derselben Anschrift gemeldet sind, werden ebenfalls angezeigt. Sie können auswählen, ob diese ebenfalls mitumziehen und entsprechend mitanzumelden sind.
- Als nächsten Schritt ergänzen Sie die Daten um die neue Anschrift, das Ein- und Auszugsdatum sowie die Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) Ihrer neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Sie haben nun noch die Möglichkeit, Ihre eingetragenen Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen (siehe „verwandte Themen“). Schließlich prüfen Sie nochmals Ihre Angaben und versenden den elektronischen Meldeschein an die neue Meldebehörde.
- (Bei einer geringen Anzahl von Fällen wird zur Stichprobe ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich erneut im Online-Dienst an und geben Sie den Bestätigungscode ein, um die Anmeldung abzuschließen.)
- In der Regel steht einige Tage später im Online-Dienst eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellen Siegel (ähnlich QR-Code) für Sie bereit.
Nach Abschluss der elektronischen Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass oder Ihre eID-Karte um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Dies gilt ebenso für die Personalausweise und (falls vorhanden) Reisepässe oder eID-Karten der im Zuge der elektronischen Anmeldung mitangemeldeten Familienangehörigen.
- Hierfür müssen Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifizieren, damit im Anschluss der Online-Dienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichert. Dies ist mit Hilfe der auf der Vorderseite des Personalausweises und der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) möglich.
- Zusätzlich erhalten Sie und die ggf. mitangemeldeten Familienangehörigen jeweils einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, der entsprechend der mitübersandten Anleitung auf dem Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass aufzubringen ist.
Sollte bei der elektronischen Anmeldung oder der anschließenden Aktualisierung der Ausweisdokumente das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Aktualisierung Ihrer Dokumente (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte) vor.
keine
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Persönliche Anmeldung: sofort
Elektronische Anmeldung: etwa eine Woche
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Anmeldung, Abmeldung - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht - § 54 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bußgeldvorschriften - § 27 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Pflichten des Ausweisinhabers - § 15 Passgesetz (PassG)
Pflichten des Inhabers - § 20 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Pflichten des Karteninhabers
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
- Die elektronische Wohnsitzanmeldung
Allgemeine Informationen auf dem Personalausweisportal - Hier ist der Online-Dienst bereits verfügbar – Ihre Gemeinden in Bayern
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
- Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
- Wohnsitz; Abmeldung
- Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
- Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung (BayernPortal)
- Beherbergungsstätte; Anmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
- Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Stand: 07.07.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.06.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord
Stadelner Hauptstraße 9690765 Fürth
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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