Beherbergungsstätte; Anmeldung

Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte (z.B. Hotel oder Pension) am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. 

Stand: 21.05.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-2323

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