
© Hajo Dietz
Golfpark
Bebauungsplan Nr. 460a mit Begründung und Umweltbericht sowie Fachgutachten.
Projektbeschreibung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 460a “Bereich entlang der Flugplatzstraße und westlich der Vacher Straße – Golfpark".
Am 10. November 1993 beschloss der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 460a – damals unter dem Titel “Alter Flugplatz Atzenhof”, heute bezeichnet als “Bereich entlang der Flugplatzstraße und westlich der Vacher Straße – Golfpark”. Nachdem die Stadt Fürth im Mai 2023 die vormals im Eigentum des Bundes befindlichen Flächen übernommen hat und deren zeitnahe Vermarktung beabsichtigt ist, wurde es notwendig, das Bauleitplanverfahren wieder aufzunehmen und Baurecht zu schaffen. Der Stadtrat fasste daher am 20. Dezember 2023 einen entsprechenden Aktualisierungsbeschluss und aktualisierte die Planungsziele.
Mit dem Bebauungsplan “Golfpark” soll das Gelände der ehemaligen Monteith-Kaserne als Konversionsfläche einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die seit über 30 Jahren verfolgte Planung zur Entwicklung eines Gewerbegebiets soll damit abschließend realisiert werden.
Das Plangebiet umfasst rund 54 Hektar und liegt im Nordwesten des Fürther Stadtgebiets – östlich des Main-Donau-Kanals und des Fürther Hafens, westlich der Vacher Straße sowie südlich entlang der Flugplatzstraße. Die exakte Gebietsabgrenzung ist dem Planblatt zu entnehmen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 21. Januar bis 20. Februar 2024 statt. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Im Zuge dieses Verfahrens gingen zahlreiche Stellungnahmen ein – insbesondere zu umweltbezogenen Aspekten, etwa vom Wasserwirtschaftsamt und vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz. Die relevanten Inhalte wurden in den Bebauungsplan oder in die Begründung übernommen – entweder als textliche Festsetzungen, nachrichtliche Übernahmen oder als Hinweise.
Am 30. April 2025 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 460a samt Begründung und Umweltbericht (inklusive Anlagen) gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu wurde auch die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Dienststellen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt am Mittwoch, 14. Mai und endet am Freitag, 20. Juni 2025.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch an spa.plb übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. @ fuerth .de
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460a, die Begründung mit integriertem Umweltbericht, die mit der Planung verbundenen Fachgutachten sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen abgegebenen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen können im oben angegebenen Zeitraum auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Zusätzlich können die obigen Verfahrensunterlagen im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Hirschenstraße 2, II. Stock (Ebene 2.2) Montag und Dienstag von 10 bis 12 Uhr und
Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr eingesehen werden. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Auf Wunsch werden durch das Stadtplanungsamt auch Auskünfte erteilt.
Gesonderte Termine können telefonisch unter (0911) 974 - 3310 (Durchwahl) vereinbart werden.
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter
Lärmgutachten Gewerbegeräusche
Lärmgutachten Verkehrsgeräusche
Verkehrsuntersuchung
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung
Auflistung der amtlich kartierten Biotope im Untersuchungsraum
Altlasten- und Bodenuntersuchungen
Regierung von Mittelfranken vom 15. Februar 2024 zum Schutzgut Fläche, Kultur- und sonstige Sachgüter
Planungsverband Region Nürnberg vom 16. Februar 2024 zum Schutzgut Fläche, Kultur- und sonstige Sachgüter
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 21. Februar 2024 zum Schutzgut Wasser, Boden
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim vom 1. Februar 2024 zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Sachgebiet BQ vom 9. Februar 2024 zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
BUND Naturschutz vom 20. Februar 2024 zum Schutzgut Fläche, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden
LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern vom 16. Februar 2024 zum Schutzgut Tiere, Pflanzen
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vom 01. März 2024 zum Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima und Luft
Rechtsamt vom 12. Februar 2024 zum Schutzgut Mensch
Stadtentwässerung vom 15. Februar 2024 zum Schutzgut Boden, Wasser
Bauaufsicht – Untere Denkmalschutzbehörde vom 5. Februar 2024 zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benannten Gesetze, Normen (insbesondere DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können während der allgemeinen Dienststunden des Stadtplanungsamtes, Abteilung Bauleitplanung und Städtebauliche Gestaltung im Technischen Rathaus der Stadt Fürth, Hirschenstraße 2, Ebene 2.2, eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”, das den Verfahrensunterlagen beigefügt ist.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Karolin Wirkner
Stadtplanungsamt
(0911) 974 3310
spa.plb @ fuerth .de
Fristen
Vom 14. Mai bis 20. Juni besteht die Möglichkeit, zum Verfahren eine Stellungnahme abzugeben.
Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, beispielsweise elektronisch an die obige E-Mail-Adresse, per Post oder während der Dienststunden vor Ort zur Niederschrift.