© Stadtarchiv Fürth
Benutzung und Service
Informationen zur Vorbereitung und Durchführung Ihres Archivbesuches.
Öffnungszeiten Lesesaal
Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
Freitag bis Sonntag: geschlossen
Bitte vereinbaren Sie grundsätzlich einen Termin, bevor Sie ins Stadtarchiv kommen.
Ihr Archivbesuch
Eine Anmeldung muss mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Besuch erfolgen. Bitte kommen Sie nur, wenn Ihnen eine Terminbestätigung vorliegt.
- Archivalien werden nach Vorbestellung am Tisch bereitgelegt und dort auch hinterlassen. Bitte nutzen Sie vorab die Online-Recherche und Bestellmöglichkeiten.
- Alle Formulare, Anträge etc. (Benutzungsantrag, Bestellung, Reproduktionsaufträge, Veröffentlichungsgenehmigungen) können vor Ort ausgefüllt werden.
- Folgende Zeitfenster können gebucht werden: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr und 9 bis 16 Uhr (maximal fünf Personen).
- persönliche Arbeitsmittel mitbringen (zum Beispiel Schreibutensilien)
Wir bitten um Beachtung folgender archivischer Verhaltensregeln:
- Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot.
- Essen und Trinken ist im Lesesaal nicht gestattet.
- Archivalien müssen sorgfältig behandelt werden, zum Beispiel:
- Dokumente bitte nicht knicken, sich darauf abstützen, Gegenstände darauflegen oder anderweitig unsachgemäß behandeln.
- Es dürfen nur Bleistifte verwendet werden.
- Selbstständiges Kopieren ist nicht gestattet.
- Fotografieren ist in Absprache mit unserem Fachpersonal unter Bedingungen möglich.
- Mäntel und Taschen dürfen nicht mit in den Lesesaal genommen werden – bitte benutzen Sie die Schließfächer.
- Archivalien dürfen unter keinen Umständen aus dem Lesesaal entfernt werden.
- Es wird um Ruhe im Lesesaal gebeten. Bitte telefonieren Sie nicht und bemühen Sie sich um einen möglichst störungsfreien Ablauf.
- Den Vorgaben und Anweisungen des Archivpersonals ist Folge zu leisten.
Formulare
Die Benutzungsgenehmigung dient dazu, Ihnen die Nutzung des Archivguts formell zu gestatten. Sie stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben, insbesondere zum Datenschutz und zum Schutz der Unterlagen, eingehalten werden. Zudem regelt sie Art, Umfang und Zweck der Nutzung und gewährleistet einen ordnungsgemäßen Ablauf im Archiv.
Der Reproduktionsauftrag dient dazu, die Anfertigung von Kopien oder digitalen Reproduktionen von Archivgut formell zu beantragen und zu genehmigen. Er stellt sicher, dass rechtliche Vorgaben, insbesondere zu Urheber- und Datenschutz, eingehalten werden. Zugleich regelt er Art und Umfang der Reproduktion sowie die zulässige Weiterverwendung der angefertigten Kopien.
Die angefertigten Kopien dienen ausschließlich zur privaten Verwendung. Anträge zur Genehmigung der Veröffentlichung sind gesondert zu stellen.
Für die Veröffentlichung von Reproduktionen gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Wahrung der Rechte Dritter obliegt der Benutzerin bzw. dem Benutzer. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Veröffentlichungsgenehmigungen bei den jeweiligen Rechteinhabern, etwa bei Bildbeständen von Fotografen, Grafikern oder Zeichnern.
Sind Urheber- oder Nutzungsrechte Dritter an einzelnen Archivalien (zum Beispiel Fotografien, Plakaten, Zeichnungen, Plänen oder Karten) bekannt, werden reproduktionsfähige Vorlagen nur unter dem Vorbehalt bereitgestellt, dass die Benutzerin bzw. der Benutzer die Genehmigung zur Veröffentlichung unmittelbar beim Rechteinhaber einholt.
Für die Beachtung und Wahrung weiterer Rechte Dritter, insbesondere von Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechten, ist ebenfalls die Benutzerin bzw. der Benutzer verantwortlich.
Zu Personenstandsunterlagen können wir zu regulären Archivbenutzungsbedingungen Auskünfte erteilen. Sie erhalten von uns (beglaubigte) Kopien aus dem Geburtenbuch, Heiratsbuch, Sterbebuch unter anderem für Familienforschung und Behörden. Die Anfrage ist kostenpflichtig. Die Mindestbearbeitungsgebühr beträgt 35 Euro. Außerdem fallen zusätzlich Kosten für Porto, Kopien und (falls gewünscht auch für Beglaubigungen) an.
Im Archiv sind derzeit die Geburtenbücher von 1876 bis 1915, die Heiratsbücher von 1876 bis 1945 und die Sterbebücher von 1876 bis 1995.
Beantragung von Personenstandsunterlagen
Anfragen zum Thema: (0911) 974 37 04, archiv@fuerth.de
Für die Zeiträume ab 1916, 1946 und 1996 wenden Sie sich bitte an das Standesamt Fürth.
Bei Anfragen zum Zeitraum vor 1876 wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kirchenverwaltung:
Evangelisch: Landeskirchliches Archiv, Veilhofstraße 8, 90489 Nürnberg, Tel. 0911/58869-0
Katholisch: Kirche Zu Unserer Lieben Frau, Königstraße 113, 90762 Fürth, Tel. 0911/770039.
Ab sofort ist es den Benutzerinnen und Benutzern des Stadtarchivs erlaubt, bestimmte Bestände mit Mobiltelefonen und Digitalkameras eigenhändig im Lesesaal zu fotografieren.
Rechtsgrundlagen
Anfahrt
Schloss Burgfarrnbach
Datenschutzhinweis
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Mit dem Auto
Schlosshof 12, 90768 Fürth
Der Stadtplan der Stadt Fürth stellt einen Routenplaner zur Verfügung. Parkplätze im Schlosshof.
Mit dem Bus
Buslinie 172 bis Haltestelle Regelsbacher Straße, dann ca. 300 m Fußweg zum Schloss.
ÖPNV – Verbindungen abfragen
Mit der Deutschen Bahn
Bahnhof Fürth-Burgfarrnbach, dann circa 10 Minuten Fußweg.