© TB MARKERT Stadtplaner und Landschaftsarchitekt
Hallenbad am Scherbsgraben
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Projektbeschreibung
Für den Bereich südöstlich des Scherbsgrabens, südwestlich des Fürthermare wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Fürth am 27. November 2024 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 13. März 2025 bis 14. April 2025 durchgeführt, zeitgleich wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Planung frühzeitig unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert (§ 4a Abs. 2 BauGB). Im Anschluss wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 7. August 2025 bis 12. September 2025 durchgeführt. Erneut wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Wesentliches Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Bedingungen für die Errichtung eines neuen Hallenbads am Scherbsgraben zu schaffen. Das bestehende Hallenbad aus den 1960er Jahren ist stark sanierungsbedürftig, die Räumlichkeiten und die Ausstattung entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Aufgrund fehlender Alternativen für den laufenden Betrieb, insbesondere für Schulsport und Vereine während der langwierigen Bauphasen, sowie unzureichender Platzverhältnisse und einer geplanter Nachnutzung als Technik-Gebäude, ist eine Sanierung des Bestands nicht realisierbar. Der Neubau soll an die bereits vorhandene Infrastruktur des Bäderkomplexes angeschlossen werden, weshalb die Position zwischen dem Thermalbad und dem südlich gelegenen Sommerbad gewählt wurde.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1245/2, 1245/18, 1245/20, 1245/21, 1245/22, 1245/23, 1245/24, 1245/31, 1245/32, 1468/380, 1468/381, 1468/382 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1245/15, 1245/16, 1245/17, 1245/19, 1468/101, 1468/379, 1468/383, Gemarkung Fürth, und ergibt sich aus der Planzeichnung, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Aufgrund von Planänderungen wird der Bebauungsplan Nr. 117 „Hallenbad am Scherbsgraben“ gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Planänderungen betreffen insbesondere Anpassungen an den Umgriffen der Ausgleichsflächen.
Folgende Planänderungen wurden vorgenommen:
- Ausgleichsmaßnahmen:
Die bisherige Ausgleichsfläche 1 wird aufgrund einer in dem Bereich gelegenen Feuerwehrzufahrt zurückgenommen; die Ausgleichsfläche 4 (nun 3) wurde im Umgriff verändert, um Flexibilität bei zukünftigen Anpassungen am Sommerbad zu ermöglichen.
Um die erforderlichen Wertpunkte für den Ausgleich aufbringen zu können, wurden entsprechend Anpassungen am Umgriff der Ausgleichfläche 2 und 3 (nun 1 und 2) vorgenommen, zudem wurde die Maßnahmenbeschreibung überarbeitet. - Anpassung des Geltungsbereichs
Sonstige Aspekte:
- Anpassung der Regelungssystematik zu Vermeidungsmaßnahmen (Artenschutz)
- Klarstellung des öffentlichen Charakters der Grünfläche
- Anpassung der voraussichtlichen Wegeführung im Vorplatzbereich des geplanten Hallenbades (Darstellung als Hinweis)
Ort und Zeit der Möglichkeit der Einsichtnahme
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beginnt am 6. November 2025 und endet am 20. November 2025. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 117 sowie die zugehörige Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Fachgutachten und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird für den oben angegebenen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Fürth zur Verfügung stehen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der erneuten Auslegung Stellungnahmen ausschließlich zu den oben genannten Änderungen der Planung abgegeben werden können.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch an spa.plb@fuerth.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg abgeben werden (zum Beispiel schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich können die obigen Verfahrensunterlagen im Sinne einer alternativen Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 4 Nr. 4 BauGB im
Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus
Hirschenstraße 2, II. Stock (Ebene 2.2)
Dienstag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch, Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr
eingesehen werden. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Auf Wunsch werden durch das Stadtplanungsamt auch Auskünfte erteilt. Gesonderte Termine können telefonisch unter (0911) 974-3319 vereinbart werden.
Folgende umweltbezogenen Informationen, teilweise in der Form der Fachgutachten, sind verfügbar und liegen öffentlich aus:
- Begründung mit Umweltbericht inkl. Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), TNL Buttenheim GmbH, September 2024
- Schalltechnische Untersuchung, ifb Sorge GmbH & Co. KG, Februar 2025
- Bodenmanagement-Konzept, Sakosta GmbH, Januar 2025
Es liegen folgende, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen abgegebene Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vor:
- Regierung von Mittelfranken vom 14. April 2025 zum Schutzgut Fläche
- Planungsverband Region Nürnberg vom 14. April 2025 zum Schutzgut Fläche, Wasser und Pflanzen
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 11. April 2025 zum Schutzgut Wasser, Boden und Pflanzen
- Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vom 29. April 2025 zum Schutzgut Mensch, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Klima und Luft, Fläche
- BUND Naturschutz vom 14. April 2025 zum Schutzgut Fläche, Landschaft, Pflanzen, Wasser und Tiere
- Rechtsamt vom 09. April 2025 zum Schutzgut Pflanzen und Tiere
- Infra Fürth Wasserwerk vom 14. April 2025 zum Schutzgut Mensch und Wasser
- Tiefbauamt vom 22. April 2025 zum Schutzgut Wasser
Es liegen folgende, im Rahmen der förmlichen Beteiligungen abgegebene Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vor:
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 12. September 2025 zum Schutzgut Wasser
- Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vom 18. September 2025 zum Schutzgut Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Klima und Luft
- BUND Naturschutz vom 12. September 2025 zum Schutzgut Fläche, Landschaft, Pflanzen, Wasser und Tiere
- ABK/VBG (Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz) vom 28. August 2025 zum Schutzgut Mensch
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”.
Kontakt
Fristen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit beginnt am 6. November und endet am 20. November 2025.
Stellungnahme können auf unterschiedliche Art und Weise übermittelt werden, beispielsweise elektronisch an die obige E-Mail-Adresse, per Post oder während der Dienststunden vor Ort zur Niederschrift.