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Bebauungsplan V+E XIII "Nahversorgung Breslauer Straße"
Bebauungsplan mit Begründung sowie Fachgutachten
Projektbeschreibung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V + E Nr. XIII für das Gebiet “Nahversorgungszentrum Breslauer Straße” soll auf Antrag eines Vorhabenträgers geändert werden. Das Plangebiet liegt südlich der “Breslauer Straße” und östlich der Südwesttangente.
Mit den Planungen sollen die Verkaufsflächen des im Plangebiet bestehenden Discounters sowie des Drogeriemarktes erweitert werden, um die aktuellen Anforderungen an die Warenpräsentation und das seitens der Kunden erwartete “Einkaufserlebnis” erfüllen zu können. Zudem sollen die aktuellen Ansprüche an die Barrierefreiheit bei der Nahversorgung zukünftig besser erfüllt werden. Zur Umsetzung ist eine Verlagerung der bisherigen Lagerflächen der beiden Märkte aus dem bisherigen Marktgebäude in neu an den Bestand anzugliedernde Anbauten nötig.
Der bestehende Bebauungsplan soll um untergeordnete Flächenbereiche für nötige Lagerflächen im Süden erweitert werden, die Grundzüge der Planung werden durch die vorliegende Änderung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden soll.
Aufgrund der Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a
Abs. 1 BauGB abgesehen.
Im Rahmen einer Vorprüfung gem. Anlage zu § 3 UVPG wurden im Vorfeld zur Bauleitplanung die zu erwartenden Umweltauswirkungen der Planungen überprüft und im Ergebnis festgestellt, das mit der geplanten Erweiterung der Märkte keine wesentlichen Umweltauswirkungen einhergehen.
Der Stadtrat der Stadt Fürth hat den Entwurf des Bebauungsplanes V + E Nr. XIII sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) in seiner Sitzung am 10. Juni 2026 gebilligt und seine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und der innerstädtischen Dienststellen) gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ort und Zeit der Auslegung
Die öffentliche Auslegung beginnt am Montag, 6. Juli 2026 und endet am Freitag, 7. August 2026.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch an spa.plb@fuerth.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes V+E Nr. XIII, die Begründung sowie die mit der Planung verbundenen Fachgutachten können im oben angegebenen Zeitraum auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Zusätzlich können die obigen Verfahrensunterlagen im
Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus
Hirschenstraße 2, II. Stock (Ebene 2.2)
Dienstag bis Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr sowie 14 bis 15.30 Uhr
eingesehen werden. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auf Wunsch werden durch das Stadtplanungsamt auch Auskünfte erteilt. Gesonderte Termine können telefonisch unter (0911) 974-3308 vereinbart werden.
Folgende umweltbezogenen Informationen, teilweise in der Form der Fachgutachten, sind verfügbar und liegen öffentlich aus:
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutz-rechtlichen Prüfung (saP)
Erläuterungsbericht zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. Umweltverträglich-keitsgesetz (UVPG)
Schallimmissionsprognose zum Anlagenbetrieb
Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können während der allgemeinen Dienststunden des Stadtplanungsamtes, Abteilung Bauleitplanung und Städtebauliche Gestaltung im Technischen Rathaus der Stadt Fürth, Hirschenstraße 2, Ebene 2.2, eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”, das den Verfahrensunterlagen beigefügt ist.
Kontakt
Fristen
Vom 6. Juli bis 7. August besteht die Möglichkeit, zum Verfahren eine Stellungnahme abzugeben. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, beispielsweise elektronisch per E-Mail, per Post oder während der Dienststunden vor Ort zur Niederschrift.