In einem Atelier hangen eine Reihe ungerahmter Bilder offensichtlich im Produktionsprozess.

Atelierförderung

Um die Vielzahl der Ateliers in Fürth zu erhalten und Künstlerinnen und Künstlern die Neu-Anmietung von Atelierräumen in Fürth zu ermöglichen, gibt es die Atelierförderung für professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler.

Die Atelierförderung ist ein wichtiger Bestandteil um die Arbeits- und Lebensqualität bildender Künstlerinnen und Künstler zu verbessern und die Qualität, Sicherung und Neuschaffung von Produktions- und Ausstellungsstätten zu generieren. Oftmals arbeiten Künstlerinnen und Künstler unter prekären Arbeitsbedingungen, die nicht selten aufgrund von steigenden Miet- oder steigender Energiekosten entstehen. Die Atelierförderung ist daher signifikant für die Fürther Kunstszene. Im Jahr 2021 vom Fürther Stadtrat ins Leben gerufen, fördert sie Künstlerinnen und Künstler, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben. Mit der Förderung können sich Künstlerinnen und Künstler einmal mehr auf ihre Arbeit konzentrieren, die impulsgebend für die unsere Gesellschaft ist. Die Atelierförderung ist gleichzeitig eine Auszeichnung für hier arbeitende Künstlerinnen und Künstler.

Online-Formulare

Folgende Künstlerinnen und Künstler werden 2025/2026 gefördert:

Voraussetzung für Kunst und Kultur sind Arbeitsräume. In Fürth gibt es eine hohe Dichte an Ateliers für bildende Künstlerinnen und Künstler. Um diese Kulturlandschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln, wurde die Atelierförderung ins Leben gerufen. 

Die Jury, bestehend aus Natalie de Ligt (kunst galerie fürth), Peter Wendl (Akademie der bildenden Künste Nürnberg), Lutz Krutein (Kulturring C), Maria Theiss-Hanke (Fürther Gesellschaft der Kunstfreunde) und Gerti Köhn (Kulturamt Fürth) hat 13 Künstler*innen für die Atelierförderung 2025 ausgewählt.

Bezuschusst wird die Kaltmiete in Höhe von maximal 50 Prozent der Kosten.
Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.