Erklärung zur Barriere-Freiheit
Auf dieser Seite erklären wir:
Was ist Barriere-Freiheit?
Die Stadt Fürth will ihre Internet-Seite barrierefrei machen.
Und die Stadt Fürth will die Internet-Seite immer besser machen.
Dabei soll die Internet-Seite immer barrierefreier werden.
Dafür gibt es Gesetze.
Die Gesetze heißen:
- Bayerische Digitalverordnung
Die kurze Form ist: BayDiV. - Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
Die kurze Form ist:
BITV 2.0. - Web Content Accessibility Guidelines
Die kurze Form ist: WCAG 2.1.
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite www.fuerth.de
Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit gemacht?
Diese Erklärung wurde am 24. September 2024 zuletzt geändert.
Die Stadt Fürth hat diese Internet-Seite geprüft.
Die Internet-Seite soll barrierefrei sein.
Dafür hat die Stadt Fürth eine bestimmte Methode benutzt.
Die Methode heißt: BITV-Selbst-Bewertung.
Ist die Internet-Seite barrierefrei?
Leider ist nicht alles auf unserer Internet-Seite barrierefrei.
PDF-Dokumente:
Manche PDF-Dokumente auf der Internet-Seite von der Stadt Fürth sind nicht barrierefrei.
Das steht dann bei den Dokumenten dabei.
Manchmal gibt es Links zu anderen PDF-Dokumenten.
Die PDF-Dokumente sind auf einer anderen Internet-Seite.
Wir wissen nicht:
Sind die PDF-Dokumente barrierefrei?
Wir können das auch nicht ändern.
Videos:
Auf unserer Internet-Seite gibt es Videos.
Die Videos haben noch keine Audio-Transkription.
Und die Videos haben noch keine Unter-Titel.
Wir arbeiten daran.
Manche Menschen benutzen einen Screen-Reader für die Videos.
Das spricht man: Skrin Rieder.
Sie können den Screen-Reader manchmal schlecht benutzen.
iFrames:
iFrames sind wie kleine Internet-Seiten in einer Internet-Seite.
Das spricht man: Ei-Fräims.
Manche iFrames haben keinen barrierefreien Namen.
Das ist ein Problem für die Barriere-Freiheit.
Wir können das Problem aber nicht ändern.
Wie kann ich Barrieren melden?
Haben Sie Probleme mit der Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite?
Vielleicht können Sie manche Infos nicht finden.
Das ist dann ein Problem von der Barriere-Freiheit.
Bitte melden Sie das Problem.
Oder haben Sie Ideen für eine bessere Barriere-Freiheit?
Bitte melden Sie auch Ihre Ideen.
Wir freuen uns über die Ideen und wir prüfen die Ideen.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Unsere E-Mail-Adresse ist: webmaster@fuerth.de
Sie können uns auch anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 0911 974 1201
Oder Sie können uns einen Brief schreiben.
Unsere Adresse ist:
Stadt Fürth
Bürgermeister- und Presseamt
Hallstraße 2
90762 Fürth
Wir helfen Ihnen gerne.
Wie kann ich Streit lösen?
Es gibt einen Beauftragten von der Regierung.
Der Beauftragte kümmert sich um Menschen mit Behinderung.
Der Beauftragte hat eine Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Menschen mit Behinderung.
Manchmal gibt es Probleme zwischen Menschen mit Behinderung und Ämtern.
Dann hilft die Schlichtungs-Stelle.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die kurze Form ist: BGG.
Genau steht es in Paragraf 16.
Vielleicht haben Sie ein Problem mit der Barriere-Freiheit gemeldet.
Aber Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden.
Oder es gibt noch keine Lösung für Ihr Problem.
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle fragen.
Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Rechts-Beistand.
Ein Rechts-Beistand ist zum Beispiel ein Anwalt.
Mehr Infos zum Schlichtungs-Verfahren finden Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Zum Beispiel:
Wie kann ich einen Antrag machen?
Sie können der Schlichtungs-Stelle BGG schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: info@schlichtungsstelle-bgg.de