Abfallrecht
Die Gesetzgeber von Bund und Ländern haben an die ordnungsgemäße Entsorgung von vor allem betrieblicher Abfälle eine Reihe von Anforderungen gestellt. Soweit nicht andere Behörden betraut sind, vollzieht die untere Abfallrechtsbehörde der Stadt Fürth die abfallrechtlichen Vorschriften.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben: Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen von gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen von Abfällen, Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen, Vergabe von Erzeuger- Beförderer- Händler- und Maklernummern, Entgegennahme der Anzeigen von Erstaufbringungsflächen, Prüfung von Klärschlammaufbringungen auf landwirtschaftlichen Flächen und Erteilung von Gestattungen zur Bestellung von nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten bzw. Abfallbeauftragten für Konzerne.
Ämtergebäude Süd
© Stadt Fürth, Sadi
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Hausanschrift
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
Hinweis zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße, vor dem Hintereingang). Um den Aufzug zu bedienen, muss bei der Pforte bzw. dem Sicherheitsdienst angerufen werden (Telefonnummer steht am Aufzug).
Schwerbehinderte Personen bzw. ihre Begleitpersonen können auch direkt mit dem Auto bis zum Aufzug vorfahren. Hier befinden sich Behindertenparkplätze. Dafür müssen sie die Schranke des Parkhauses durchfahren und ein Ticket lösen. Im Vorzimmer können sie dann das Einfahrtticket vorzeigen und erhalten dafür ein "kostenloses Ausfahrtticket".
Barrierefreies WC: Barrierefreies WC im Erdgeschoss im Eingangsbereich (Zugang mit Euroschlüssel)
Behinderten-Parkplätze: Behindertenparkplätze nahe des Aufzugs im Hof. Zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße.
Datenschutzhinweis
Bei Nutzung werden Daten an ESRI übermittelt - Details in der Datenschutzerklärung
- Abfallbeseitigungsanlagen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens
- Abfallerzeugernummer; Beantragung
- Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen
- Abfallrecht; Informationen zum Vollzug
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis
- Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige
- Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung
- Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung
Technischer Umweltschutz und Abfallrecht
Telefon: (0911) 974-1493
Telefax: (0911) 974-1463
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