E-Scooter sind inzwischen in Fürth ein seit mehreren Jahren gewohnter Anblick und Bestandteil der Mobilität. Aber: "Leider ist das ungeordnete Abstellen von Leih-E-Scootern auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen oder vor Denkmälern ein großes Ärgernis und schadet neben dem Stadtbild vor allem der Nutzbarkeit des öffentlichen Raums“, so Oberbürgermeister Thomas Jung. Der Stadtrat hat daher beschlossen, im Kernbereich des Stadtgebiets, Bereich A (siehe Plan): Innenstadt, Südstadt, Teile des westlichen Stadtgebiets, den ersten Baustein eines Abstellkonzepts mit ausgewiesenen Sammelparkplätzen für E-Scooter umzusetzen. "Wir freuen uns sehr, dass wir nun die ersten 26 von knapp 100 Sammelparkplätzen markieren und beschildern können, zum Herbst sollen die Markierungsarbeiten abgeschlossen werden“, erläutert Stadtbaurätin Christine Lippert. Die Stadtverwaltung ruft die E-Scooter-Nutzerinnen und -nutzer schon jetzt dazu auf, die Elektroflitzer ausschließlich innerhalb der markierten Flächen abzustellen. Erkennbar sind diese durch eine weiße Bodenmarkierung, das E-Scooter-Piktogramm innerhalb der Parkfläche und ein entsprechendes E-Scooter-Schild. Ab Herbst wird das Ausleihen und finale Abstellen der E-Scooter im Kernbereich A nur noch auf diesen markierten Flächen möglich sein. Außerhalb davon kann der Ausleihvorgang dann nicht mehr abgeschlossen werden, die Ausleihgebühr läuft weiter.
Im neuen Jahr werden die Sammelparkplätze auf das weitere Stadtgebiet, Bereich B, ausgeweitet. Außerhalb der Bereiche A und B ist weiterhin sogenanntes Freefloating zulässig, ausgenommen in Grünanlagen.
Die Kernbereiche A und B sind im Plan einzusehen.