Verkehr, Aktuelle News

Zufahrtsberechtigungen während Veranstaltungen

Menschen flanieren auf dem Grafflmarkt

Während des Grafflmarktes können nur Anwohnende mit einer Ausnahmegenehmigung das Gelände befahren.

Für den Grafflmarkt am Freitag, 18., und Samstag, 19. September, können Anwohnerinnen und Anwohner des gesperrten Bereichs (Gustavstraße, Waagplatz, Waagstraße, Kirchenplatz, Königstraße zwischen Markgrafengasse und Anwesen Königstraße 76, Geleitsgasse, Löwenplatz, Parkplätze Lilienstraße und Marktplatz) ab sofort beim Straßenverkehrsamt der Stadt Fürth per Mail an transportnoSpam@noSpamfuerthnoSpam.de kostenlos Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Geländes beantragen.

Auch für die Vorort-Kirchweihen Eigenes Heim (17. bis 20. Juli), Burgfarrnbach (24. bis 28. Juli), Poppenreuth (4. bis 7. September) und Vach (18. bis 21. September) sowie die Michaelis-Kirchweih (3. bis 14. Oktober) werden bereits ab jetzt entsprechende Genehmigungen ausgestellt.

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