Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums

Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 17.12.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 01.03.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-2350

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