Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung der Bescheinigung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Stand: 03.09.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 01.03.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-2350

Weitere Informationen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

(0911) 943-0

Webseite

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle Zirndorf

Rothenburger Straße 29
90513 Zirndorf

(0911) 943-16610

Webseite

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