Ausbildungsfahrlehrerlaubnis; Beantragung

Wer Fahrlehreranwärter ausbildet, bedarf einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis.

Stand: 03.07.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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Königstraße 88
90762 Fürth

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