Beschleunigtes Fachkräfteverfahren; Beantragung

Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten können - sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt - das Einreiseverfahren durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen. Unternehmen benötigen zur Beantragung die Vollmacht der ausländischen Fachkraft.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 21.04.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 29.11.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-2350

Weitere Informationen

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

+49 981 53-0

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