Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung
Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei kommunalen Waldbesitzern beantragen.
Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.
Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.
Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.
Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
- Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
- Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.
Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!
Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten besitzen im Fürther Stadtgebiet keinen Wald. Das heißt, in Fürth ist kein Ankauf über die Behörde möglich.
Stand: 14.03.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 22.07.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Stadtförsterei
Heilstättenstraße 13090768 Fürth
Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten
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