Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.

Stand: 13.10.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)

Stand: 23.12.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Denkmalschutz (Bereich der Bauaufsicht)

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

(0911) 974-3151

Weitere Informationen

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Hofgraben 4
80539 München

+49 89 2114-0

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