Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 22.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 04.06.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Königstraße 88
90762 Fürth

(0911) 974-1598

Weitere Informationen

Stadt Fürth - Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen

Königstraße 88
90762 Fürth

(0911) 974-1591

Weitere Informationen

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

+49 30 90269-5000

Webseite

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