Eingliederungshilfe; Beantragung für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Wenn ein Kind oder eine jugendliche Person eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, kann eine Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) in Frage kommen.

Stand: 13.01.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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