Elektrofischerei; Beantragung einer Erlaubnis

Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden.

Stand: 10.04.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

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