Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
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Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
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Neuerteilung Führerschein nach Entzug in Fürth
Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter; die Übergabe über einen QR-Code ist nicht möglich, daher muss es in Papierform vorliegen.)
- Sehtest (Augenarzt oder Optiker) bzw. bestandene augenärztliche Untersuchung im Sinne des § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 6 zur FeV nicht älter als zwei Jahre.
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (kann im Rahmen der Antragstellung kostenpflichtig bestellt werden), aktuelle Gebühr 13 Euro
Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter; die Übergabe über einen QR-Code ist nicht möglich, daher muss es in Papierform vorliegen.)
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 1 FeV)
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre) (§ 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2 FeV)
- Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (kann im Rahmen der Antragstellung kostenpflichtig bestellt werden), aktuelle Gebühr 13 Euro
- gegebenenfalls Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter; die Übergabe über einen QR-Code ist nicht möglich, daher muss es in Papierform vorliegen.)
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 1 FeV)
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre) (§ 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2 FeV)
- Leistungsdiagnostik (Arzt für Arbeits-, Betriebsmedizin) (Ärzte in Fürth: Dr. Romming, Dr. Van de Weyer, BAD, Dr. med. Marta Adam) (nicht älter als 1 Jahr) (§ 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 Nr. 2 FeV)
- Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (kann im Rahmen der Antragstellung kostenpflichtig bestellt werden), aktuelle Gebühr 13 Euro
- gegebenenfalls Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
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Kosten etwa 230 Euro Diese Leistung muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen (BayernPortal)
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 29.05.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 10.03.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
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