Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. 

Stand: 20.01.2026 - Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Immissionsschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-1497

Weitere Informationen

Seite teilen: