Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Stand: 20.01.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Immissionsschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-1497

Weitere Informationen

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

+49 981 53-0

Webseite

Regierung von Oberfranken

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

+49 921 604-0

Webseite

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