Immissionsschutz; Anzeige eines Betreiberverantwortlichen für genehmigungsbedürftige Anlagen bei Kapital- oder Personengesellschaften

Sie betreiben als Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern eine genehmigungspflichtige Anlage? Dann müssen Sie eine Person benennen, die die Betreiberpflichten wahrnimmt.

Stand: 20.01.2026 - Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Immissionsschutz

Schwabacher Straße 170
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(0911) 974-1497

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95444 Bayreuth

+49 921 604-0

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