Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen

Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.

Stand: 13.03.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Immissionsschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-1497

Weitere Informationen

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

+49 981 53-0

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