Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung
Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
Bayernweite Ergänzung
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden unter anderem von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von externen Notfallplänen benötigt.
Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse und wollen diesen in Betrieb nehmen.
-
Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.
- Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
- Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Stand: 02.06.2026 - Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Immissionsschutz
Schwabacher Straße 17090763 Fürth
Seite teilen: