Jugendhilfe in Strafverfahren; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit ("Strafmündigkeit") mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendhilfe in Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe.

Stand: 19.01.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Jugendhilfe im Strafverfahren

Königsplatz 2
90762 Fürth

(0911) 974-1971

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