Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.

Stand: 30.01.2026 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Wasserstraße 4
90762 Fürth

(0911) 974-1901

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