Niederschlagswasser; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten in Gewässer

Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, müssen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In einfach gelagerten Fällen ist kein Antrag erforderlich.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 12.06.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 10.11.2025 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Wasserrechtsbehörde

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-0

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