Rentenversicherung; Auskunft und Beratung
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung, Antragspflichtversicherung oder als freiwillige Versicherung den Großteil aller Erwerbstätigen.
Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.
Im Wesentlichen sind versichert:
- Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sowie Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
- Bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende, Gewerbetreibende mit Eintragung in die Handwerksrolle sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
- Personen, die freiwilligen Wehrdienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten;
- Personen in der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld);
- Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
- Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
- Auf Antrag Pflichtversicherte (z.B. Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer, nicht kraft Gesetzes pflichtversicherte Selbständige);
Angehörige verkammerter freier Berufe mit Absicherung in einem berufsständischen Versorgungssystem (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auch bei geringfügig entlohnter Beschäftigung ("Minijob") ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.
Für bestimmte Personengruppen (z.B. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) besteht Versicherungsfreiheit.
Wer nicht kraft Gesetzes pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht beantragen oder sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern
Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen sowie Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.
Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.
Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Die Abteilung Rentenangelegenheiten im Sozialamt der Stadt Fürth kann derzeit aus personellen Gründen keine Beratungsleistungen zum Thema Rente anbieten. Die Beratung übernimmt die "Deutsche Rentenversicherung Nordbayern" in Nürnberg.
Allerdings werden Rentenanträge entgegengenommen, die per Post gesendet oder im Briefkasten der Abteilung in der Alexanderstraße 9, 90762 Fürth eingeworfen werden. Verwenden Sie dabei bitte aber keine Originaldokumente und -urkunden, sondern immer nur Kopien.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Antragsunterlagen per E-Mail im PDF-Format an [email protected] zu senden. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie unter dem Punkt „Erforderliche Unterlagen“.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
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Rentenanträge (Altersrente, Erwerbsminderung, Waisenrente, Witwenrente)
Benötigte Unterlagen bei Antrag auf Altersrente in Fürth:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- letzte Gehalts- bzw. Lohnabrechnung
- Steuer- Identifikationsnummer
- IBAN bzw. Bankverbindung
- Krankenversicherungskarte
- Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf, den Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer beantragen können
- Angaben bzw. Nachweise ausländischer Versicherungszeiten, falls vorhanden
- Heiratsdatum (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
- Schwerbehindertenausweis bzw.-bescheid
- Nachweise Arbeitslosengeld bzw. bzw. Grundsicherung. Bitte Kundennummer vorlegen, falls vorhanden
- Nachweis Krankengeldbezug, falls vorhanden
- Angaben über Betriebsrente bzw. Zusatzrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle)
- Angaben bzw. Nachweise ausländischer Versicherungszeiten
- Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerausweis
- Zuzugsdatum nach Deutschland (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
- Angaben über sonstige Renten zum Beispiel Unfallrente, Pension, Hinterbliebenenrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle)
- Angaben über Krankenversicherung ab 1995 (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
- Geburtsurkunde eines Kindes bzw. aller Kinder
- bei Altersrenten für Beamte: Pensionsfestsetzungsbescheid
- Telefonnummer für eventuelle Rücksprache
- Wohnsitz Mai 1990
Benötigte Unterlagen bei Antrag auf Witwen bzw. Witwerrente in Fürth:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass vom Hinterbliebenen
- letzte Gehalts- bzw. Lohnabrechnung vom Hinterbliebenen und vom Verstorbenen, falls noch keine Rente
- Steuer- Identifikationsnummer vom Hinterbliebenen
- IBAN bzw. Bankverbindung
- Krankenversicherungskarte vom Hinterbliebenen
- letzte Anpassungsmitteilung der Rente (von der Verstorbenen dem Verstorbenen und von der Hinterbliebenen bzw. dem Hinterbliebenen) Falls noch keine Rente, dann: Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf (von der Verstorbenen bzw. dem Verstorbenem und der Hinterbliebenen bzw. dem Hinterbliebenen.
- Den erforderlichen Versicherungsverlauf beantragen Sie bitte bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer.
- Nachweis Ausbildungszeiten des Verstorbenen, falls noch vorhanden (Lehrvertrag, Ausbildungszeugnis), wenn noch nicht im Versicherungslauf gekennzeichnet
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Nachweis über die Beantragung der Drei-Monats-Zahlung (Vorschusszahlung)
- Angaben über Betriebsrente, Zusatzrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle)
- Angaben bzw. Nachweise ausländischer Versicherungszeiten falls vorhanden
- Angaben über sonstige Renten zum Beispiel Unfallrente, Pension, Hinterbliebenenrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle)
- Angaben über Krankenversicherung ab 1996 – laufende der Witwe bzw. des Witwers und letzte Krankenversicherung der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen (bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben).
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder
- Telefonnummer für eventuelle Rücksprache
- Angabe des Wohnsitzes Mai 1990 von Verstorbener bzw. Verstorbenen und Hinterbliebener bzw. Hinterbliebenen
- bei Altersrenten für Beamte: Pensionsfestsetzungsbescheid
- Nachweis über sonstige Einkünfte (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Jobcenterleistungen, Leistungen vom Sozialamt, Krankengeld, etc.) falls vorhanden)
Benötigte Unterlagen für Waisenrente bzw. Halbwaisenrente bei der Stadt Fürth
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Vollmacht bzw. Betreuungsausweis
- Personalausweis bzw. Reisepass des Betreuers bzw. der Bevollmächtigten
- Steuer- Identifikationsnummer
- IBAN bzw. Bankverbindung
- Krankenversicherungskarte
- eigene Geburtsurkunde
- Nachweis über Wehrdienst oder Zivildienst
- bei Volljährigkeit: Ausbildungsnachweis bzw. Immatrikulationsbescheinigung
- Bafög (Anschrift und Aktenzeichen), falls vorhanden
- eigene Sozialversicherungsnummer bzw. Sozialversicherungsausweis
- Rentenbescheid der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen mit Versicherungsverlauf
- Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf, den Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer beantragen können
- letzten Rentenbescheid von der Halbwaisenrente
- Angaben bzw. Nachweise ausländischer Versicherungszeiten des Verstorbenen, falls vorhanden
- Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerausweis
- Zuzugsdatum nach Deutschland (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
- Angaben über sonstige Renten zum Beispiel Unfallrente, Pension, Hinterbliebenenrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle bitte angeben)
- Angaben über Krankenversicherung ab 1996 (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
- Sterbeurkunde
- bei Altersrenten für Beamte: Pensionsfestsetzungsbescheid
- Telefonnummer für eventuelle Rücksprache
Benötigte Unterlagen bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Fürth
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Steuer- Identifikationsnummer
- IBAN bzw. Bankverbindung
- Krankenversicherungskarte
- Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf, den Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer beantragen können
- Heiratsdatum (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
- Schwerbehindertenausweis bzw. -bescheid
- letzte Gehalts- bzw. Lohnabrechnung, falls noch beschäftigt
- Nachweise Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld bzw. Kundennummer, falls vorhanden
- Nachweis Krankengeldbezug, falls vorhanden
- Angaben über Betriebsrente bzw. Zusatzrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle)
- Nachweise Beschäftigungszeiten im Ausland, falls vorhanden
- Angaben über Krankenversicherung ab 1996 (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
- Geburtsurkunde bzw. Geburtsurkunden aller Kinder, falls vorhanden
- Telefonnummer für eventuelle Rücksprache
- Wohnsitz Mai 1990
- Atteste bzw. Krankenhausberichte
Benötigte Unterlagen bei Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente in Fürth
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Krankenversicherungskarte
- Schwerbehindertenausweis bzw. -bescheid (bei Änderungen)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Im Augenblick kann die Stadt Fürth leider keine Beratung und Auskünfte zur Rentenversicherung anbieten.
- Versorgungsausgleich; Durchführung (BayernPortal)
- Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit; Beantragung (BayernPortal)
- Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Versicherungspflicht als selbstständig tätige Person (BayernPortal)
- Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung (BayernPortal)
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung (BayernPortal)
- Fremdrente; Informationen zur Beantragung (BayernPortal)
- Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung (BayernPortal)
- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Regelaltersrente (BayernPortal)
- Rentenauskunft; Anforderung bei der gesetzlichen Rentenversicherung (BayernPortal)
- Renteninformation; Anforderung (BayernPortal)
- Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung (BayernPortal)
- Erwerbsminderungsrente; Beantragung (BayernPortal)
- Erziehungsrente; Beantragung (BayernPortal)
- Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung durch Spätaussiedler und Vertriebene (BayernPortal)
- Rente wegen Todes; Beantragung bei Verschollenheit (BayernPortal)
- Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht (BayernPortal)
Stand: 07.04.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.07.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Rentenangelegenheiten
Alexanderstraße 990762 Fürth
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung
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