Schießstätte; Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.

Stand: 07.01.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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Stadt Fürth

Königstraße 88
90762 Fürth

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