Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen; Beantragung einer Genehmigung oder eines Negativattestes

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in einem bestehenden Wohngebäude bedarf in bestimmten Fällen der Genehmigung nach § 250 Baugesetzbuch durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Stand: 10.04.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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