Vereinspauschale; Beantragung einer Förderung für Sport- oder Schützenverein
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Zweck
Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs.
Gegenstand
Die Vereinspauschale wird für ein Haushaltsjahr gewährt und kann entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben im personellen (zum Beispiel Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern) und sachlichen Bereich (zum Beispiel Bewirtschaftung der notwendigen Räume und Flächen, Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten) eingesetzt werden.
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Vereine mit Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Bayern, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält.
Zuwendungsfähige Kosten
Die Anzahl der Fördereinheiten je Verein bestimmt sich nach der Anzahl seiner Mitglieder sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen.
Die Mitglieder werden dabei wie folgt gewichtet:
- Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
- alle übrigen Mitglieder einfach.
Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.
Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind berücksichtigungsfähig, wenn sie in der vom Staatsministerium jährlich veröffentlichten Liste enthalten sind und im Förderjahr im Verein eingesetzt werden sollen. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet. Die Anzahl der Lizenzen die je Verein geltend gemacht werden können ist begrenzt.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen Verein für das Förderjahr entfallenden Fördereinheiten. Der Wert einer Fördereinheit wird auf der Grundlage der im Förderjahr für die Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten ermittelt.
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Aktuelle Liste der berücksichtigungsfähigen Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind und bestimmte Mindestvoraussetzungen in Bezug auf ihre Finanz- und Kassenverhältnisse und die Jugendarbeit erfüllen und eine Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten erreichen.
Ausschlusskriterien:
Um eine Vereinspauschale zu erhalten muss ein Verein mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.
-
Erforderliche Unterlage/n
- Erklärung zur Teilung von Lizenzen: (siehe unter "Formulare")
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale ist bei den Kreisverwaltungsbehörden einzureichen und muss dort vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des Förderjahres (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Auf der Grundlage aller beantragten und berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie der im Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Wert einer Fördereinheit ermittelt. Die Kreisverwaltungsbehörden errechnen aus der Anzahl der für den Verein jeweils berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie dem Wert der Fördereinheit die Höhe der Vereinspauschale im Förderjahr und zahlt diese an den Verein aus.
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Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2026 am Montag, 2. März 2026.
Es fallen keine Kosten an.
Anträge sind bis spätestens 1.3. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Dies ist der Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
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Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2026 am Montag, 2. März 2026. Für die Einhaltung ist das Datum des Poststempels entscheidend. das bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Montag, 2. März 2026, entweder bei der Stadt Fürth oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizenzierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monat(en) zu rechnen.
Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von einem Monat Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
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- Erklärung zur Teilung von Lizenzen
Die Erklärung zur Teilung von Lizenzen ist ein Formular, das Sportvereine in Bayern bei der Beantragung der Vereinspauschale einreichen müssen, wenn ein Übungsleiter bzw. eine Übungsleiterin für zwei verschiedene Vereine tätig ist
Stand: 24.06.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.06.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Stadt Fürth - Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Wasserstraße 490762 Fürth
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