Vereinspauschale; Beantragung einer Förderung für Sport- oder Schützenverein

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 24.06.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 24.06.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Wasserstraße 4
90762 Fürth

(0911) 974-1901

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