Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen; Beantragung einer Beglaubigung

Sie können Ihre Unterschrift oder ein Handzeichen auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

Stand: 29.04.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Betreuungsstelle für Erwachsene

Kohlenmarkt 3
90762 Fürth

(0911) 974-1531

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