Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal; Beantragung einer Verlängerung

Wenn Sie den Waffenschein für erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Stand: 07.01.2026 - Redaktionell verantwortlich: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig

Stadt Fürth

Königstraße 88
90762 Fürth

(0911) 974-0

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