Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
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Team Gartenwasser II
Telefon: (0911) 66012-341
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Team Gartenwasser III
Telefon: (0911) 66012-348
Stand: 14.04.2026 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 21.07.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Für Sie zuständig
Team Gartenwasser II
Telefon: (0911) 66012-341
Team Gartenwasser III
Telefon: (0911) 66012-348
Stadt Fürth - Stadtentwässerung Fürth
Erlanger Straße 10590765 Fürth
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