Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung

Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth)

Stand: 17.01.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 19.04.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Naturschutzrecht

(0911) 974-1441

Naturschutz


Stadt Fürth - Naturschutz

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

(0911) 974-1497

Weitere Informationen

Seite teilen: